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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I

1.          Vertragsschluss

1.1        Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). 

1.2        Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E- Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: 

a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

             b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers                  (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche               und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im               Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten               Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der übermitteln. Mündliche               oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher                               mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum               verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche               Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht. 

c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.3        Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: 

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahme- vertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 

b) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

1.4        Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes               durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung                     der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der               Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast                        zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck                    der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist                          jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum                     Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der                                                 Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail- Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang                           einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung                     für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

 

2.           Preise und Leistungen

2.1         Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet)                angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und                alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist.                Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte                für verbrauchs- und nutzungsabhägige abgerechnete Leistungen (z.B. Benutzungsgebühren                für Waschmaschine und Wäschetrockner, Kamin- oder Kachelofen, Kaminholz) und für                              Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden. 

2.2          Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der                Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in                       der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen                Vereinbarungen.

 

3.            Zahlung

3.1          Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und                dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist                eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis                einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei Übergabe der                Unterkunft an den Gast zahlungsfällig und an den Gastgeber in bar zu bezahlen.

3.2          Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des                Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen,                               soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist. 

3.3         Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die                                     Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im                                       Unterkunftspreis nicht enthaltene Zusatzleistungen) abrechnen und zahlungsfällig stellen. 

3.4          Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nicht                                  möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

3.5          Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit                 angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so                 ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und                 in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des                 Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm                 Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu fordern.

 

4.             An- und Abreise

4.1           Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung                 zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr zu erfolgen. 

    4.2          Für spätere Anreisen gilt:

  a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis 18.00 Uhr oder zum vereinbarten     Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die     gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

       b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft         anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den         Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen         entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat. 

4.3           Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne                 besondere Vereinbarung spätestens bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht                 fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende                                Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt                 dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des                 Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10.00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle                 eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im                 Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

 

5.            Rücktritt und Nichtanreise

5.1          Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des                                      Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des                 Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit                 dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde                 und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen                 Rücktrittsrechts, in schriftlicher Form, fristgerecht zugeht. 

5.2          Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne                Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen                Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine                anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 

5.3          Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung                möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen                anderweitigen Belegung, anrechnen lassen. 

5.4          Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter                Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff.                         5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils                         bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller                                           Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

                                Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%

5.5         Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die                ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten                                 Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen                Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur                                         verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 

5.6         Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

5.7         Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte                   im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

 

6.            Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

6.1         Der Gast ist verpflichtet, die in der Unterkunft ausliegende Hausordnung oder                 Gästeinformation, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender                Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

6.2         Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich                anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes                                     schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

6.3         Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast                hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur                                 Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert                             wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares                               Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die                             Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

 

7.            Haftungsbeschränkung

7.1         Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden,                       die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist                ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen                Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder                                                 Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.

7.2         Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff.                        BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

7.3         Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die                während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt                werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten (z.B. für Bergbahnen oder Gefahren durch Nutzung                von Skipisten), Karten für Beförderungsleistungen (z.B. für Bergbahnen oder Busse),                Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). 

 

8.            Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

                  8.1         Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin,                                 dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die                                 Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser                                 Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber                                 in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen                                 Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-                                 Streitbeilegungs-Plattform (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO                                 http://ec.europa.eu/consumers/odr/  hingewiesen.

                           

8.2        Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich               deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

8.3        Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

                  8.4       Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen                                              gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder                                        Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland                                      haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der                                              Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

                  8.5       Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag                                                         anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere                                                   internationale Bestimmungen anwendbar sind.